Bildung für alle! – Bildung für alle?
Das Recht auf Bildung ist seit 1948 ein Menschenrecht! Und doch haben 264 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit (Quelle: Oxfam) keinen Zugang zu Bildung, weil sie zu arm sind, weil sie Mädchen sind, weil sie ethnische oder kulturelle Diskriminierung erfahren, weil sie auf der Flucht sind oder weil die Bildungsstrukturen ihre körperlichen oder geistigen Bedürfnisse nicht genügend berücksichtigen.
Dabei ist das Recht auf Bildung nicht nur eine individuelle Grundlage der Selbstverwirklichung und Absicherung, sondern wichtige Voraussetzung einer lebendigen Demokratie, die sich auf mündige und reflektierte Bürger*innen stützt. Bürger*innen, die gesellschaftspolitische Prozesse mitdenken, mitgestalten und mitentscheiden. Wenn wir von Demokratie sprechen, dann müssen wir auch von Bildung sprechen! Mit der allgemeinen Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr und kostenloser Schulbildung ist eine bewährte Grundlage gelegt. Aber reicht sie aus?
Jedes Bildungssystem steht vor der großen Herausforderung, die Ungleichheit der Voraussetzungen, mit denen Kinder groß werden, auszugleichen, damit jedes Kind die gleichen Chancen bekommt. Und in Baden-Württemberg wird dieser Grundsatz in den Landesverfassungen §11 Abs. 1 geregelt:
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“
So gut unser System sein könnte, der Anteil an Kindern aus Nicht-Akademiker-Familien an Universitäten und Hochschulen ist weiterhin erschreckend gering. Und gerade jetzt, in Zeiten von Corona, wird dieses Ungleichgewicht resultierend aus den Möglichkeiten des Elternhaus noch verstärkt. Tausende Kinder und Jugendliche werden bildungstechnisch abgehängt,
- weil sie nicht die technischen Voraussetzungen für digitales Homeschooling haben,
- weil es niemanden gibt, der*die Aufgaben erklärt und sie unterstützt,
- weil es zu Hause keinen Platz gibt, an dem sie ungestört lernen können oder
- weil in der Familie andere Themen und Konflikte keine Zeit und keinen Platz für Bildung lassen.
Wer nun meint, das wäre unsere einzige Baustelle in Deutschland, der irrt. Denn über Inklusion haben wir noch gar nicht gesprochen. Wir können uns also nicht ausruhen und auf die Schulter klopfen. Es gibt noch viel zu tun, um das Recht auf Bildung zu einem demokratischen Wert zu machen, auf den wir stolz sein können. Und dafür muss sich jede*r von uns einsetzen. Das ist das Prinzip einer Demokratie
In diesem Sinne wünschen wir allen Schulrückkehrer*innen einen guten Neustart und allen Homeschooler*innen Durchhaltevermögen.
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Das Recht auf Bildung im Gesetz
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 26)
- Grundgesetz (Art 7.1)
- Landesverfassung Baden-Württemberg (§11)
- Kinderrechtskonvetion (Art. 28)